Rechtsprechung
BVerfG, 29.01.2004 - 2 BvR 1820/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Freibeweisverfahren für richterliche Sachaufklärung bzgl der Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung - Berücksichtigungsfähigkeit während des Maßregelvollzugs begangener Taten auch ohne Ermittlungsverfahren
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde gegen eine richterliche Überprüfung der Fortdauer einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Überprüfung der Fortdauer einer Unterbringung im Freibeweisverfahren; Aussetzung eines Maßregelvollzuges
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die richterliche Überprüfung der Fortdauer einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Anstaltsunterbringung gefährlicher Verurteilter zum Schutze der Allgemeinheit als ein in die Freiheit der Person eingreifender wichtiger Grund; ...
- Judicialis
BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a Abs. 1; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; StPO § 463; ; StPO § 454; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 104 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 104 Abs. 2 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 2 Abs. 2 S. 2 Art. 104 Abs. 1
Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung bei Anordnung der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Heidelberg, 14.07.2003 - 7 StVK 62/03
- OLG Karlsruhe, 02.09.2003 - 2 Ws 182/03
- BVerfG, 29.01.2004 - 2 BvR 1820/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
Fortdauer der Unterbringung
Auszug aus BVerfG, 29.01.2004 - 2 BvR 1820/03
Zu diesen gewichtigen Gründen gehören in erster Linie die des Strafrechts und des Strafverfahrensrechts und auch die Anstaltsunterbringung gefährlicher Verurteilter zum Schutze der Allgemeinheit (BVerfGE 22, 180 ; 58, 208 ; 66, 191 ; 70, 297 ; 90, 145 ).Ebenso wie für die Anordnung gilt auch für jede Überprüfung und Aufrechterhaltung der Freiheitsentziehung, dass aus dem Freiheitsrecht sowohl Anforderungen an das Verfahren und dabei insbesondere an eine zuverlässige Wahrheitserforschung folgen als auch eine strenge Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu erfolgen hat (BVerfGE 57, 250 ; 66, 191 ; 70, 297 ; 86, 288 ).
Der Richter hat allgemeine Wendungen zu vermeiden und seine Würdigung eingehend abzufassen, um seine Bewertung substantiiert offen zu legen, nach der die vom Verurteilten ausgehende Gefahr seinen Freiheitsanspruch aufwiegt (BVerfGE 70, 297 ).
Das Freiheitsgrundrecht, das mit der weiteren Fortdauer der Unterbringung immer stärkeres Gewicht gewinnt (vgl. BVerfGE 70, 297 ), fordert, dem Beschwerdeführer auf diese Weise eine Entlassungsperspektive aufzuzeigen.
Es wird außerdem geboten sein, vor einer weiteren Entscheidung über die Aussetzung des Maßregelvollzuges einen neuen externen Sachverständigen mit der Begutachtung des Beschwerdeführers zu beauftragen, um eine gesicherte Beurteilungsgrundlage zu erhalten (vgl. BVerfGE 70, 297 ).
- BVerfG, 08.02.1984 - 2 BvR 677/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anhörung des Betroffenen bei …
Auszug aus BVerfG, 29.01.2004 - 2 BvR 1820/03
Zu diesen gewichtigen Gründen gehören in erster Linie die des Strafrechts und des Strafverfahrensrechts und auch die Anstaltsunterbringung gefährlicher Verurteilter zum Schutze der Allgemeinheit (BVerfGE 22, 180 ; 58, 208 ; 66, 191 ; 70, 297 ; 90, 145 ).Ebenso wie für die Anordnung gilt auch für jede Überprüfung und Aufrechterhaltung der Freiheitsentziehung, dass aus dem Freiheitsrecht sowohl Anforderungen an das Verfahren und dabei insbesondere an eine zuverlässige Wahrheitserforschung folgen als auch eine strenge Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu erfolgen hat (BVerfGE 57, 250 ; 66, 191 ; 70, 297 ; 86, 288 ).
- BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92
Cannabis
Auszug aus BVerfG, 29.01.2004 - 2 BvR 1820/03
Zu diesen gewichtigen Gründen gehören in erster Linie die des Strafrechts und des Strafverfahrensrechts und auch die Anstaltsunterbringung gefährlicher Verurteilter zum Schutze der Allgemeinheit (BVerfGE 22, 180 ; 58, 208 ; 66, 191 ; 70, 297 ; 90, 145 ).
- BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81
V-Mann
Auszug aus BVerfG, 29.01.2004 - 2 BvR 1820/03
Ebenso wie für die Anordnung gilt auch für jede Überprüfung und Aufrechterhaltung der Freiheitsentziehung, dass aus dem Freiheitsrecht sowohl Anforderungen an das Verfahren und dabei insbesondere an eine zuverlässige Wahrheitserforschung folgen als auch eine strenge Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu erfolgen hat (BVerfGE 57, 250 ; 66, 191 ; 70, 297 ; 86, 288 ). - BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62
Jugendhilfe
- BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80
Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 29.01.2004 - 2 BvR 1820/03
Zu diesen gewichtigen Gründen gehören in erster Linie die des Strafrechts und des Strafverfahrensrechts und auch die Anstaltsunterbringung gefährlicher Verurteilter zum Schutze der Allgemeinheit (BVerfGE 22, 180 ; 58, 208 ; 66, 191 ; 70, 297 ; 90, 145 ). - BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88
Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe
Auszug aus BVerfG, 29.01.2004 - 2 BvR 1820/03
Ebenso wie für die Anordnung gilt auch für jede Überprüfung und Aufrechterhaltung der Freiheitsentziehung, dass aus dem Freiheitsrecht sowohl Anforderungen an das Verfahren und dabei insbesondere an eine zuverlässige Wahrheitserforschung folgen als auch eine strenge Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu erfolgen hat (BVerfGE 57, 250 ; 66, 191 ; 70, 297 ; 86, 288 ).